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VG Regensburg, 07.06.2019 - RO 4 K 17.35423 |
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- VGH Bayern, 07.11.2016 - 14 ZB 16.30380
Keine Verfolgungsgefahr im Iran bei formalem Glaubensübertritt zum Christentum
Auszug aus VG Regensburg, 07.06.2019 - RO 4 K 17.35423
Außerdem ist geklärt, dass es keine Er kenntnisse dahingehend gibt, dass allein wegen einer bisherigen religiösen Betätigung oder gar schon wegen eines bloß formalen Glaubenswechsels zum christlichen Glauben einem Übergetretenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in den Iran eine asylrechtlich relevante Verfolgung drohen könnte (…BayVGH, B. v. 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207-juris Rn. 5 f. m.w.N.; B. v. 7.11.2016- 14 ZB 16.30380-juris Rn. 7).Bereits entschieden ist auch, dass eine Verfolgungsgefahr nicht allein aus einem in Deutschland erfolgenden öffentlichkeitswirksamen Auftreten als Konvertit - losgelöst von der Ernsthaftigkeit der Konversion und einer aufgrund dessen zu erwartenden aktiven Glaubensbetätigung auch im Iran oder einem erst durch dortigen Verfolgungsdruck erzwungenen Verzicht hierauf - abgeleitet werden kann (BayVGH, B. v. 7.11.2016- 14 ZB 16.30380-juris Rn. 5ff).
Denn es ist nicht anzunehmen, dass der Ausländer nach Rückkehr in sein Hei matland einer Religion entsprechend lebt, die er in seinem Zufluchtsland nur vorgeblich, oberflächlich oder aus asyltaktischen Gründen angenommen hat (so auch Bayer. Verwal tungsgerichtshof, B. v. 7.11.2016 -14 ZB 16.30380).
- VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 ZB 18.32231
Auszug aus VG Regensburg, 07.06.2019 - RO 4 K 17.35423
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, sei tens der iranischen Behörden Nachfluchtaktivitäten iranischer Asylbewerber in Deutsch land realistisch eingeschätzt werden und aus einer solchen Asylantragstellung kein Rückschluss auf die politische Einstellung oder religiöse Gesinnung des Asylbewerbers gezogen wird (BayVGH, B. v. 6.5.2019 - 14 ZB 18.32231 Rn. 14).Dabei wird davon ausgegangen, dass es für die Frage einer Verfolgungsgefahr im Iran wegen Konversion maßgeblich darauf ankommt, ob im Fall einer Rückkehr einer konvertierten Person in den Iran davon auszugehen ist, dass diese ihren neu aufgenommenen Glauben - und die damit verbundene Abkehr vom Islam - aktiv im Iran ausüben (BayVGH, B. v. 6.5.2019 - 14 ZB 18.32231 Rn. 14) oder nur erzwungener Maßen, unter dem Druck drohender Ver folgung, auf eine Glaubensbetätigung verzichten wird (…vgl. BVerwG, B. v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBI 2016, 104 Rn. 11 m.w.N.).
Das Gericht ist bei der Beurteilung, ob die Befolgung einer gefahrträchtigen religiösen Praxis für den Asylbewerber zur Wahrung seiner religiösen Identität besonders wichtig ist, nicht an die Beurteilung des Amtsträgers einer christlichen Kirche gebunden, der Tau fe des Betroffenen liege eine ernsthafte und nachhaltige Glaubensentscheidung zugrun de (vgl. BVerwG, B. v. 25.8.2015 - BVerwG 1B 40.15-; BayVGH B. v. 6.5.2019 - 14 ZB 18.32231 -).
- VGH Bayern, 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207
Iran, formal getaufter Christ, keine innere Glaubensüberzeugung, Verfolgung, …
Auszug aus VG Regensburg, 07.06.2019 - RO 4 K 17.35423
Außerdem ist geklärt, dass es keine Er kenntnisse dahingehend gibt, dass allein wegen einer bisherigen religiösen Betätigung oder gar schon wegen eines bloß formalen Glaubenswechsels zum christlichen Glauben einem Übergetretenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in den Iran eine asylrechtlich relevante Verfolgung drohen könnte (BayVGH, B. v. 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207-juris Rn. 5 f. m.w.N.;… B. v. 7.11.2016- 14 ZB 16.30380-juris Rn. 7).Die se Rechtsprechung bezieht sich auch auf das Recht der Scharia (vgl. BayVGH, B. v. 16.11.2015 a.a.O. juris Rn. 6 im Anschluss an OVG NW, U. v. 7.11.2012 - 13 A 1999/07.A - juris Rn. 49 ff., wo in Kenntnis der Anwendbarkeit der Scharia für die Verfol gungsgefahr auf das Kriterium der nach außen sichtbaren Glaubensausübung abgestellt wird).
- BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches …
Auszug aus VG Regensburg, 07.06.2019 - RO 4 K 17.35423
Dabei wird davon ausgegangen, dass es für die Frage einer Verfolgungsgefahr im Iran wegen Konversion maßgeblich darauf ankommt, ob im Fall einer Rückkehr einer konvertierten Person in den Iran davon auszugehen ist, dass diese ihren neu aufgenommenen Glauben - und die damit verbundene Abkehr vom Islam - aktiv im Iran ausüben (…BayVGH, B. v. 6.5.2019 - 14 ZB 18.32231 Rn. 14) oder nur erzwungener Maßen, unter dem Druck drohender Ver folgung, auf eine Glaubensbetätigung verzichten wird (vgl. BVerwG, B. v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBI 2016, 104 Rn. 11 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2012 - 13 A 1999/07
Flüchtlingsanerkennung eines iranischen Staatsangehörigen nach Übertritt zum …
Auszug aus VG Regensburg, 07.06.2019 - RO 4 K 17.35423
Die se Rechtsprechung bezieht sich auch auf das Recht der Scharia (vgl. BayVGH, B. v. 16.11.2015 a.a.O. juris Rn. 6 im Anschluss an OVG NW, U. v. 7.11.2012 - 13 A 1999/07.A - juris Rn. 49 ff., wo in Kenntnis der Anwendbarkeit der Scharia für die Verfol gungsgefahr auf das Kriterium der nach außen sichtbaren Glaubensausübung abgestellt wird). - VG Würzburg, 09.07.2014 - W 6 K 14.30301
Iran; Folgeverfahren; Ehepaar mit Kind; Überschreitung der Dreimonatsfrist; keine …
Auszug aus VG Regensburg, 07.06.2019 - RO 4 K 17.35423
Insgesamt betrachtet ist eine religiöse Betätigung von muslimischen Konvertiten im Iran selbst im häuslich privaten oder nachbarschaftlich kommunikativen Bereich nicht mehr gefahrlos möglich (Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 9.7.2014, Az: W 6 K 14.30301 - juris mit weiteren Hinweisen auf die Rspr. und Literatur).