Rechtsprechung
   VG Regensburg, 07.06.2019 - RO 4 K 17.35423   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,93819
VG Regensburg, 07.06.2019 - RO 4 K 17.35423 (https://dejure.org/2019,93819)
VG Regensburg, Entscheidung vom 07.06.2019 - RO 4 K 17.35423 (https://dejure.org/2019,93819)
VG Regensburg, Entscheidung vom 07. Juni 2019 - RO 4 K 17.35423 (https://dejure.org/2019,93819)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,93819) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 14 ZB 16.30380

    Keine Verfolgungsgefahr im Iran bei formalem Glaubensübertritt zum Christentum

    Auszug aus VG Regensburg, 07.06.2019 - RO 4 K 17.35423
    Außerdem ist geklärt, dass es keine Er­ kenntnisse dahingehend gibt, dass allein wegen einer bisherigen religiösen Betätigung oder gar schon wegen eines bloß formalen Glaubenswechsels zum christlichen Glauben einem Übergetretenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in den Iran eine asylrechtlich relevante Verfolgung drohen könnte (BayVGH, B. v. 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207-juris Rn. 5 f. m.w.N.; B. v. 7.11.2016- 14 ZB 16.30380-juris Rn. 7).

    Bereits entschieden ist auch, dass eine Verfolgungsgefahr nicht allein aus einem in Deutschland erfolgenden öffentlichkeitswirksamen Auftreten als Konvertit - losgelöst von der Ernsthaftigkeit der Konversion und einer aufgrund dessen zu erwartenden aktiven Glaubensbetätigung auch im Iran oder einem erst durch dortigen Verfolgungsdruck erzwungenen Verzicht hierauf - abgeleitet werden kann (BayVGH, B. v. 7.11.2016- 14 ZB 16.30380-juris Rn. 5ff).

    Denn es ist nicht anzunehmen, dass der Ausländer nach Rückkehr in sein Hei­ matland einer Religion entsprechend lebt, die er in seinem Zufluchtsland nur vorgeblich, oberflächlich oder aus asyltaktischen Gründen angenommen hat (so auch Bayer. Verwal­ tungsgerichtshof, B. v. 7.11.2016 -14 ZB 16.30380).

  • VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 ZB 18.32231
    Auszug aus VG Regensburg, 07.06.2019 - RO 4 K 17.35423
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, sei­ tens der iranischen Behörden Nachfluchtaktivitäten iranischer Asylbewerber in Deutsch­ land realistisch eingeschätzt werden und aus einer solchen Asylantragstellung kein Rückschluss auf die politische Einstellung oder religiöse Gesinnung des Asylbewerbers gezogen wird (BayVGH, B. v. 6.5.2019 - 14 ZB 18.32231 Rn. 14).

    Dabei wird davon ausgegangen, dass es für die Frage einer Verfolgungsgefahr im Iran wegen Konversion maßgeblich darauf ankommt, ob im Fall einer Rückkehr einer konvertierten Person in den Iran davon auszugehen ist, dass diese ihren neu aufgenommenen Glauben - und die damit verbundene Abkehr vom Islam - aktiv im Iran ausüben (BayVGH, B. v. 6.5.2019 - 14 ZB 18.32231 Rn. 14) oder nur erzwungener Maßen, unter dem Druck drohender Ver­ folgung, auf eine Glaubensbetätigung verzichten wird (vgl. BVerwG, B. v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBI 2016, 104 Rn. 11 m.w.N.).

    Das Gericht ist bei der Beurteilung, ob die Befolgung einer gefahrträchtigen religiösen Praxis für den Asylbewerber zur Wahrung seiner religiösen Identität besonders wichtig ist, nicht an die Beurteilung des Amtsträgers einer christlichen Kirche gebunden, der Tau­ fe des Betroffenen liege eine ernsthafte und nachhaltige Glaubensentscheidung zugrun­ de (vgl. BVerwG, B. v. 25.8.2015 - BVerwG 1B 40.15-; BayVGH B. v. 6.5.2019 - 14 ZB 18.32231 -).

  • VGH Bayern, 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207

    Iran, formal getaufter Christ, keine innere Glaubensüberzeugung, Verfolgung,

    Auszug aus VG Regensburg, 07.06.2019 - RO 4 K 17.35423
    Außerdem ist geklärt, dass es keine Er­ kenntnisse dahingehend gibt, dass allein wegen einer bisherigen religiösen Betätigung oder gar schon wegen eines bloß formalen Glaubenswechsels zum christlichen Glauben einem Übergetretenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in den Iran eine asylrechtlich relevante Verfolgung drohen könnte (BayVGH, B. v. 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207-juris Rn. 5 f. m.w.N.; B. v. 7.11.2016- 14 ZB 16.30380-juris Rn. 7).

    Die­ se Rechtsprechung bezieht sich auch auf das Recht der Scharia (vgl. BayVGH, B. v. 16.11.2015 a.a.O. juris Rn. 6 im Anschluss an OVG NW, U. v. 7.11.2012 - 13 A 1999/07.A - juris Rn. 49 ff., wo in Kenntnis der Anwendbarkeit der Scharia für die Verfol­ gungsgefahr auf das Kriterium der nach außen sichtbaren Glaubensausübung abgestellt wird).

  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

    Auszug aus VG Regensburg, 07.06.2019 - RO 4 K 17.35423
    Dabei wird davon ausgegangen, dass es für die Frage einer Verfolgungsgefahr im Iran wegen Konversion maßgeblich darauf ankommt, ob im Fall einer Rückkehr einer konvertierten Person in den Iran davon auszugehen ist, dass diese ihren neu aufgenommenen Glauben - und die damit verbundene Abkehr vom Islam - aktiv im Iran ausüben (BayVGH, B. v. 6.5.2019 - 14 ZB 18.32231 Rn. 14) oder nur erzwungener Maßen, unter dem Druck drohender Ver­ folgung, auf eine Glaubensbetätigung verzichten wird (vgl. BVerwG, B. v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBI 2016, 104 Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2012 - 13 A 1999/07

    Flüchtlingsanerkennung eines iranischen Staatsangehörigen nach Übertritt zum

    Auszug aus VG Regensburg, 07.06.2019 - RO 4 K 17.35423
    Die­ se Rechtsprechung bezieht sich auch auf das Recht der Scharia (vgl. BayVGH, B. v. 16.11.2015 a.a.O. juris Rn. 6 im Anschluss an OVG NW, U. v. 7.11.2012 - 13 A 1999/07.A - juris Rn. 49 ff., wo in Kenntnis der Anwendbarkeit der Scharia für die Verfol­ gungsgefahr auf das Kriterium der nach außen sichtbaren Glaubensausübung abgestellt wird).
  • VG Würzburg, 09.07.2014 - W 6 K 14.30301

    Iran; Folgeverfahren; Ehepaar mit Kind; Überschreitung der Dreimonatsfrist; keine

    Auszug aus VG Regensburg, 07.06.2019 - RO 4 K 17.35423
    Insgesamt betrachtet ist eine religiöse Betätigung von muslimischen Konvertiten im Iran selbst im häuslich privaten oder nachbarschaftlich kommunikativen Bereich nicht mehr gefahrlos möglich (Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 9.7.2014, Az: W 6 K 14.30301 - juris mit weiteren Hinweisen auf die Rspr. und Literatur).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht